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Beleidigung ist auch im Internet strafbarNetzwerk – Medienpädagogin informiert an der Weiterstädter Dürerschule über Chancen und Risiken von Facebook WEITERSTADT. „Die Internetseite Facebook bietet ganz viel, was im Jugendalter für Flirten und Freundschaften wichtig ist“, sagte Angelika Beranek aus Neu-Isenburg. Wenn morgens eine Freundin schreibe („poste“), dass es kalt sei, wisse man das schon, ohne draußen gewesen zu sein, nannte sie eine eher banale Information. Aber man könne auch sehen, für welche Veranstaltungen sich Freunde angemeldet haben, welche Lieblingsbücher oder Filme sie haben, zählte sie auf. Facebook – rund 901 Millionen Nutzer weltweit, 23,4 Millionen in Deutschland – habe den Reiz, dass auf einen Blick viele Informationen gebündelt präsentiert würden, erklärte die studierte Sozialpädagogin. Dazu kommt, dass viele externe Anwendungen bei Facebook automatisch das platzieren können, was man gerade macht. Beispiel: „Mittlerweile gibt es Joggingschuhe mit eingebautem GPS, die dann posten, wo ich laufe.“ „Facebook ist aber auch ein informeller Lernort“, beschrieb Beranek eine mögliche Nutzung der Gruppenfunktion. Dort diskutierten die Schüler beispielsweise die letzte Schulstunde, gerne auch mal mit abfotografiertem Tafelbild.
Probleme, die es im normalen Leben gibt, gibt es natürlich auch bei Facebook. „Wenn ich viele Menschen habe, sind immer ein paar Idioten dabei“, sagte Beranek. Auch früher wurden Schüler von Mitschülern gemobbt, räumte sie ein. Aber heute höre das wegen des Internets auch nach der Schule nicht auf. Und die Dinge verbreiteten sich schneller. Gegenmaßnahmen könnten sein: mit Tätern und Opfern Kontakt aufnehmen, enge Freunde und scheinbar unbeteiligte Zuschauer einbinden. Auch Schulsozialarbeiter könnten helfen. Polizist Ralf Bauer vom Dritten Revier in Arheilgen, erläuterte, dass bestimmte Handlungen – Gewaltandrohungen, Beleidigungen oder ehrverletzende Lügen etwa – auch im Internet strafbar sind. Und „Eindringen in den höchstpersönlichen Lebensraum“ sehe bei unbefugten Handyfotos und -videos oder deren Verbreitung bis zu einem Jahr Haft vor. Wer das „nicht öffentlich gesprochene Wort“ aufnimmt oder verbreitet, kann mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Beranek riet den Eltern, an die eigene Vorbildfunktion zu denken. Und: „Lieber begleiten, als die Kinder einfach machen lassen.“ Internetverbote sieht sie kritisch, weil die Kinder diese umgingen und dann bei Problemen nicht mehr zu den Eltern kommen könnten. Zudem schneide man die Kinder von vielem ab – etwa von der frischen Liebe oder dem trendigen Onlinespiel. Und schon bekommen die vermeintlich besten Freunde das Passwort, um die Kontakte und Spiele dennoch weiter aufrecht zu halten. Was wiederum neue Schwierigkeiten schaffen kann, wenn die Freundschaft ausgenutzt und das Facebook-Konto gekapert wird. 15.05.2012 mawi

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